FAQ: Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Was zählt alles zu den Betriebskosten?

Unter Betriebskosten versteht man alle laufenden Kosten, um das Objekt zu bewirtschaften. Dazu zählen unter anderem:

  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung
  • Verwaltungskosten
  • Hausreinigung
  • Winterdienst
  • Strom für die allgemeinen Teile des Gebäudes
  • Service und Wartungen
  • Wasser
  • Kanal
  • Heizung

Wie erfolgt die Aufteilung der Heizkosten?

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt gemäß Heizkosten-Abrechnungsgesetz (HeizKG).

Wenn keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind 65 Prozent der Energiekosten nach dem Verbrauch und 35 Prozent nach der beheizbaren Nutzfläche zu verteilen.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis ist beim Verkauf, bei der Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.

Was ist ein Nutzwertgutachten bzw. eine Parifizierung?

Die Festsetzung der Eigentumsanteile der jeweiligen Miteigentümer erfolgt auf Grundlage eines Nutzwertgutachtens. Dieses wird von einem Sachverständigen erstellt. Bei einem Nutzwertgutachten bzw. einer Parifizierung werden die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte sowie deren Zubehör auf Grundlage deren Nutzfläche, Lage im Objekt etc. bewertet und mit rechnerischen Anteilen dargestellt, welche so auch im Grundbuch ersichtlich sind.

Was ist eine Rücklage und für was braucht man diese?

Für jede Liegenschaft muss die Hausverwaltung eine angemessene Rücklage bilden. Die Rücklage wird primär verwendet, wenn es zu hohen, nicht jährlich wiederkehrenden Auslagen kommt. Dies sind beispielsweise große Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten wie eine Dach-Reparatur oder Reparaturen an der Fassade.

Wie oft finden Eigentümerversammlungen statt?

Eine Eigentümerversammlung ist laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Die Versammlungen können auch in kürzeren Intervallen stattfinden, insofern individuelle Vereinbarungen (Wohnungseigentumsvertrag oder Verwaltungsvereinbarung) vorliegen.

Was muss ich der Hausverwaltung bei einem Eigentümerwechsel mitteilen?

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Stellplatzes müssen der Verwaltung folgende Daten des neuen Eigentümers mitgeteilt werden:

  • Datum der Übergabe
  • Name und Anschrift des neuen Eigentümers
  • Kontaktdaten wie Mailadresse und Telefonnummer
  • Die abgelesenen Zählerstände des Wasser- und Wärmemengenzählers (Heizungszähler)

Im besten Fall übermitteln Sie uns außerdem den beglaubigten Kaufvertrag sowie ein Protokoll der Übergabe der Wohnung.

Wie kann ich einen Schlüssel nachbestellen?

Damit Sie einen Schlüssel nachbestellen können, benötigen Sie eine Sicherheitskarte. Diese wird bei der Hausverwaltung verwahrt. Gerne übernehmen wir die Schlüsselbestellung für Sie. Hierfür teilen Sie uns bitte die Schlüsselnummer und die Anzahl mit.