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von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Wenn eine Reparatur in einer Mietwohnung anliegt, stellt sich die Frage: Wer ist zuständig und wer muss für die Reparatur bezahlen? Müssen die Mieter*innen oder die Vermieter*innen für die entstandenen Schäden aufkommen? Wir klären auf. Ein Kratzer auf dem Holzboden, ein Loch in der Wand oder ein Riss im Waschbecken sind schnell passiert. Allerdings müssen diese nicht sofort behoben werden, sondern erst, wenn der Auszug ansteht. Aber manche Schäden, die während der Mietdauer aufkommen wie ein Wasserschaden oder ein kaputtes Fenster, müssen sofort behoben werden. Doch wer muss die Kosten dafür übernehmen?  Pflichten der Mieter*innen Grundsätzlich müssen die Mieter*innen die Mietwohnung wie auch das gemietete Mobiliar sorgfältig behandeln. Die Mieter*innen sind nicht für Wohnungsschäden zuständig, die im Rahmen der gewöhnlichen Abnutzung entstehen. Dazu gehören zum Beispiel verblichene Wände oder kleine Kratzer im Fußboden. Allerdings müssen die Mieter*innen für Schäden aufkommen, die selbst verschuldet sind oder sogar absichtlich gemacht wurden. Ob die Mieter*innen für Wohnungsschäden haften oder nicht, hängt auch davon ab, ob das Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt – dies ist meist im Mietvertrag ersichtlich. Die Mieter*innen sind unter anderem für die Wartung der Therme, sanitären Anlagen, Heizkörper und Entlüftung zuständig. Außerdem müssen sie die Kosten für kleinere Reparaturen tragen und Neuanschaffungen, wie zum Beispiel der Ausbau des Daches, dulden. Pflichten der Vermieter*innen Nicht nur die Mieter*innen, auch die Vermieter*innen müssen ihre Pflichten erfüllen und sich um die Immobilie kümmern. Dazu gehört, dass die Wohnung in einem ordentlichen und unbeschädigten Zustand übergeben werden muss. Dieser Zustand muss auch während der Mietdauer erhalten bleiben. Bei großen Schäden, die nicht von den Mieter*innen mutwillig verursacht wurden, müssen die Vermieter*innen aufkommen – Beispiele dafür sind beschädigte Leitungen, ein Wasser-Rohrbruch oder auch Schimmel. Wie bereits erwähnt sind die Vermieter*innen für den ordentlichen Erhalt der Wohnung zuständig. Dazu zählt auch die Erhaltung des Mietshauses, also des allgemein genutzten Teils des Hauses wie der Hausflur. Somit müssen die Vermieter*innen allgemeine Schäden reparieren und gesundheitsschädigende Ursachen entfernen. Die Vermieter*innen müssen auch die vermieteten Gegenstände wie Heiz-Therme oder Wasserboiler instand halten und gegebenenfalls reparieren.
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Sommer, Sonne, Sonnenschein – das kann für hohe Temperaturen im Haus bzw. in der Wohnung sorgen. Unter anderem kann auch ein Sonnenschutz Abhilfe schaffen. Doch was darf man im Außenbereich anbringen, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu schützen? Und was kann man machen, damit die Hitze draußen bleibt? Sonnenschutz im Außenbereich anbringen Egal ob Markisen, Außen-Jalousien, Rollläden oder Außen-Rollos, das Anbringen eines Sonnenschutzes sollte immer mit der Hausverwaltung abgesprochen sein. Für die nachträgliche Montage eines Sonnenschutzes benötigt man eine 100-prozentige Zustimmung aller Eigentümerinnen und Eigentümer, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Die Farbe muss ebenfalls an das Gesamtbild der Wohnanlage angepasst werden.  So bleibt die Hitze draußen Wenn die Temperaturen draußen steigen, sollte man versuchen, diese so gut wie möglich draußen zu lassen. Denn wenn die Sommerhitze anhält und nicht mal die Nacht für Abkühlung sorgt, wird es schwer, die Hitze wieder aus den Wohnräumen zu bekommen. Tipp 1: Abdunkeln – sobald die Sonne direkt in das Fenster scheint, sollte man den Raum mit einem Sonnenschutz wie Markisen, Rollos oder Jalousien abdunkeln. So kann das Eindringen der Hitze reduziert werden. Tipp 2: Gezieltes Lüften – Lüften ist eine kostengünstige und meist effiziente Möglichkeit, die Raumtemperatur zu senken. Gezielt Lüften heißt, dass man nicht zur Mittagszeit die Fenster aufreißt, sondern in der Nacht, sobald es abgekühlt hat. Wenn die Temperaturen wieder steigen, sollte allerdings auch das Fenster wieder geschlossen werden. Tipp 3: Fernseher oder Computer ausschalten – Elektrogeräte, die Sie nicht benötigen sollten Sie ausstecken. Denn auch im Standby-Modus sorgen eingesteckte Elektrogeräte für unnötige Wärme im Raum. Und auch wenn es angenehm kühl vor der offenen Kühlschranktüre ist, sollten diese lieber geschlossen bleiben. Denn der Kühlschrank muss danach wieder runterkühlen und das erzeugt Energie bzw. Wärme.
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Fenster auf und frische Luft rein, lüften kann so einfach sein. Doch wenn im Sommer das Thermometer steigt und die Sonne für ordentlich Hitze sorgt, will richtiges Lüften gelernt sein. Denn niemand mag stickige, überhitzte Wohnräume. Worauf man beim Lüften im Sommer achten sollte, erklären wir im Blogbeitrag.  Wann sollte man im Sommer lüften? Während man im Frühling, Herbst und Winter zu unregelmäßigen Zeiten einfach das Fenster öffnen kann, um frische Luft reinzulassen, ist das im Sommer nicht empfehlenswert. Denn die Sommersonne heizt die Räume unnötig auf und teilweise kommt heißere Außenluft in den Raum. Deshalb sollte man im Sommer darauf achten, dass man zu bestimmten Zeiten lüftet. Generell gilt: Tagsüber bleiben die Fenster geschlossen. Lieber am Abend, in der Nacht oder am Morgen lüften. Denn dann ist die Temperatur draußen kühler. Wie lange sollten die Fenster offen sein? Es wird empfohlen, dass man etwa für 20 Minuten lüftet, damit auch wirklich ein Luftaustausch stattfinden kann. Auf stundenlanges lüften sollte man allerdings verzichten. So kann zu viel stickige Sommerluft in den Wohnraum gelangen und sorgt für ein unangenehmes Raumklima. Wie lüften? Stoßlüften für etwa 20 Minuten ist gut. Doch es gibt eine bessere Variante: Querlüften. Die Wohnung bzw. das Haus einmal so richtig durchlüften. Dabei alle Fenster und auch Türen öffnen. So entsteht eine besonders effektive Luftzirkulation. Warum lüften im Sommer? Lüften beugt der Schimmelbildung vor. Um also der Schimmelgefahr zu entgehen, sollte man auch im Sommer ordentlich lüften. Jedoch sollte man tagsüber darauf verzichten, denn warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als kalte Luft. Öffnet man also an heißen Tagen Fenster und Türen, gelangt heiße Außenluft in die Räume – somit auch mehr Feuchtigkeit. Und zu viel Luftfeuchtigkeit begünstigt Schimmel. Daher lieber öfters und kurz lüften als stundenlang. Tipp: In unserem Blogbeitrag „ Sonnenschutz – so bleibt die Hitze draußen “ geben wir Tipps, wie man auch im Sommer für kühle Wohnräume sorgen kann.
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Sie sind auf der Suche nach einem abwechslungsreichen Job mit flexiblen Arbeitszeiten? Dann kommen Sie zu uns als Objektbetreuer*in. Wir haben bei unseren Objektbetreuer*innen nachgefragt, was sie über ihren Job sagen:  Was sind die Aufgaben von Objektbetreuer*innen? Angefangen beim Einholen von Sanierungskonzepten über die Beauftragung verschiedenster Reparaturen bis hin zur täglichen Korrespondenz mit den Eigentümer*innen – zu den Hauptaufgaben zählen die Begleitung der Eigentümer*innen sowie die Pflege und Betreuung der Wohnanlagen. Welche Vorkenntnisse/Stärken brauche ich für den Job? Man sollte auf jeden Fall Fachwissen aus den Bereichen Mietrechtsgesetz (MRG), Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) haben. Außerdem sollte man ein hohes Maß an Kundenorientierung und sehr gute Kommunikationsfähigkeiten mitbringen. Eine strukturierte, eigenständige und lösungsorientierte Arbeitsweise ist ebenfalls von Vorteil. Durchsetzungsvermögen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl runden das Profil ab. Was gefällt dir am besten am Job? Am besten gefällt mir das Gesamt-Portfolio der Gebäude und die Begleitung eines Wohnobjektes über den gesamten Lebenszyklus. Außerdem liebe ich den Umgang mit Menschen und kümmere ich mich gerne um die Eigentümer*innen der einzelnen Wohneinheiten. Wie sehen deine Arbeitszeiten aus? Die Arbeitszeiten sind sehr flexibel, somit kann man sich auch private Termine gut unter der Woche einteilen. Und am Freitag ist unser Büro nur bis 12 Uhr geöffnet. Würdest du vplus als Arbeitgeber weiterempfehlen und warum? Auf jeden Fall. Das selbstständige Arbeiten, die freie Zeiteinteilung und die tollen Mitarbeiter*innen sind die ausschlaggebenden Punkte, die für vplus sprechen. Das Arbeitsklima ist gut, denn das Team ist hervorragend! Durch ein Surface und einem Firmen-Telefon, welches man zur Verfügung gestellt bekommt, ist auch Homeoffice gut möglich. Ein Job, den ich definitiv empfehlen kann! Interesse? Dann bewerben Sie sich!
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Dunkle Flecken an der Wand? Ein muffig-modriger Geruch im Zimmer? Beides können Anzeichen eines Schimmelbefalls sein. Diesen sollte man schnellstens entfernen, denn Schimmel kann krank machen. Schimmel kann jedoch tückisch sein, denn nicht immer sieht man ihn. Er versteckt sich auch gerne hinter Schränken, Tapeten oder in Fußböden. Jeder 5. Haushalt betroffen Kaum zu glauben aber wahr: In Österreich ist etwa jeder fünfte Haushalt von Schimmel betroffen. Jeder zehnte sogar ist problematisch. Studien zeigen, dass ein Schimmelpilz-Befall mit Atemwegsbeschwerden in Zusammenhang steht. So stellt Schimmel in Innenräumen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar. Dies gilt besonders für immungeschwächte oder allergische Personen. Zu viel Feuchtigkeit kann für Schimmel sorgen Ob eine falsche Isolierung, undichte Stellen, falsches Lüften oder die Kondensation von Luftfeuchtigkeit an kalten Wänden – Gründe für Schimmel-Bildung gibt es viele. Doch es gibt einen gemeinsamen Nenner: die Feuchtigkeit. Während in Altbauten Schimmel häufig entsteht, wenn sie neue Fenster, aber die Außenwände keine ausreichende Wärmedämmung haben, tritt Schimmel in Neubauten auf, wenn die Räume nicht richtig ausgetrocknet sind. Aber auch wenn keine baulichen Mängel bei den Wohnungen oder am Haus vorliegen, kann sich Schimmel bilden, etwa durch falsches Lüften. Selbst bei alltäglichen Tätigkeiten wie Kochen, Duschen oder Wäsche trocknen entsteht Feuchtigkeit. So kann man Schimmel vorbeugen Schimmel sollte man unbedingt entfernen! Bei der Entfernung von Schimmel sollten nicht nur die Oberflächen mit beispielsweise einem Anti-Schimmel-Mittel behandelt werden, sondern auch die befallenen Bauteile. Denn wenn man nur die Symptome und nicht die Ursachen bekämpft, lässt der nächste Schimmelpilz-Befall nicht lange auf sich warten. Deshalb sollte man unbedingt auch die Ursache herausfinden und diese beheben. So sollten beispielsweise die Baumängel behoben oder die Wände trocken gehalten werden. Ebenso ist es ratsam, dass man die relative Luftfeuchtigkeit bei unter 70 Prozent hält oder ausreichend lüftet.  Heizen und Lüften – so geht’s Keine zu großen Temperatur-Unterschiede in den Räumen. Man sollte die Räume gleichmäßig heizen. Bei Tätigkeiten wie Duschen oder Kochen sollte man die Feuchtigkeit direkt ins Freie leiten. Regelmäßig lüften, damit die Luft richtig zirkulieren kann. Richtig lüften: Beim Lüften sollte man die Fenster weit öffnen. Am besten sorgt man für Durchzug und öffnet mehrere Fenster in gegenüberliegenden Zimmern gleichzeitig. Fenster kippen ist sinnlos, denn so findet kaum ein Luftaustausch statt. Morgens und abends sollte man für etwa fünf bis zehn Minuten die Fenster öffnen und Stoßlüften. Während im Winter schon zwei bis drei Minuten reichen, sollten im Sommer die Fenster länger offenbleiben. Die Fenster nicht für lange Zeit kippen. Durch das Kippen geht Energie verloren und die Zimmer kühlen aus – das begünstigt Schimmelbildung.
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Seit 13 Jahren arbeitet Alexandra Sühs bereits in der Buchhaltung in der Immobilienbranche. Als Buchhalterin erledigt sie viele verschiedene Aufgaben wie Rechnungen bezahlen oder Kontoauszüge buchen. Aber auch für Fragen von Eigentümern bzw. Mietern hat sie stets ein offenes Ohr. Eine besonders zeitintensive Zeit ist die Betriebskostenabrechnungsphase. Hierfür braucht man einen klaren Kopf und Konzentration. Mehr über ihren Arbeitsalltag erzählt Alexandra Sühs im Interview.
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Hier geht’s weiter mit den (verstecken) Aufgaben, die bei der Immobilienverwaltung anfallen, und die wir gerne für Sie übernehmen. Kontrolle Betriebskostenzahlung Betriebskosten sind verbrauchsabhängige Kosten, die für den Betrieb und die Erhaltung einer Liegenschaft anfallen. Die Kosten werden entsprechend dem Verhältnis der Miteigentumsanteile auf alle Miteigentümer*innen aufgeteilt. Die jeweilige Höhe der Kosten errechnet sich aus der Größe der Wohnungen im Verhältnis zum Gesamtgebäude, inklusive Geschäftslokalen. Keller, Balkone und Terrassen zählen nicht dazu. Die Betriebskostenabrechnungen werden alljährlich am 30. Juni festgelegt und sind eine Wissenschaft für sich, weil sie recht komplexe Kostenpositionen umfassen. Wir sind Ihnen deshalb gerne bei der Überprüfung Ihrer Betriebskostenzahlungen behilflich. Erstellung Betriebskostenabrechnung Die Betriebskostenabrechnung muss eine übersichtliche Aufstellung aller angefallenen Betriebskosten enthalten. Die Abrechnung soll für die Eigentümer*innen leicht zu verstehen sein, damit sie sich ein Bild von den pauschal bezahlten Beträgen und den tatsächlichen Kosten machen können. Auch der Verteilerschlüssel, meist nach Wohnfläche, muss aus der Hausbetriebskostenabrechnung ersichtlich werden. Die Erstellung einer korrekten Betriebskostenabrechnung fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Immobilienverwaltung. Heizkostenmeldungen Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung eines Miethauses oder einer Eigentümergemeinschaft. Die Abrechnung bildet die Kosten ab, die durch die Beheizung und den Warmwasserverbrauch entstehen. Damit der/die Eigentümer*in feststellen kann, ob die Heizkostenabrechnung fair und korrekt ist, müssen sowohl die angefallenen Kosten als auch der Abrechnungsschlüssel klar und verständlich dargestellt werden. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne weiter. Eigentümerabrechnung Bei der Eigentümerabrechnung geht es um eine Umlage der laufenden Betriebskosten, die durch den Gebrauch eines Grundstückes und/oder eines Gebäudes entstehen. Immobilienverwaltungen führen dabei im Auftrag der Eigentümer*innen sämtliche Abrechnungen durch. In Teil eins finden Sie noch weitere Aufgaben, die wir für Sie beim Verwalten der Immobilie übernehmen.
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Beim Verwalten von Immobilien gibt es viele unterschiedliche Aufgaben. Wie in vielen anderen Bereichen sind diese nicht gleich ersichtlich, sondern laufen im Hintergrund ab. Oft sind es auch Tätigkeiten, mit denen man nie gerechnet hätte. Welche Aufgaben bei der Immobilien-Verwaltung rund um die Finanzen genau anfallen? Darüber klären wir Sie im folgenden Beitrag auf.  Erstellung Kostenvorschau Bei der Instandhaltung und Ausführung diverser Reparaturarbeiten wie auch bei allgemeinen Arbeiten an den Immobilien, fallen verschiedene Kosten an. Unsere Mitarbeiter behalten die Kosten für Sie im Überblick: Wir holen bei Reparatur-Arbeiten unterschiedliche Kosten-Voranschläge ein und erstellen eine Kostenvorschau für das kommende Jahr. So können wir die Werterhaltung der Immobilie gewährleisten, ohne dass die Kosten außer Kontrolle geraten. Mahnwesen Das Mahnwesen beschäftigt sich mit ausstehenden Forderungen. In diesem Bereich widmet sich das Mahnwesen besonders dem Einfordern offener Betriebskosten. So werden bei ausstehenden Zahlungen Mahnungen ausgestellt und versendet. Des Weiteren wird bei Bedarf das Vorzugspfandrecht eingebracht. Das Vorzugspfandrecht bedeutet für die Eigentümerschaft, dass die offenen Rückstände bei einer Versteigerung zu begleichen sind. Damit haben die Miteigentümer eine gewisse Sicherheit gegenüber zahlungsunfähigen Miteigentümern. Rechnungszahlung Überall fallen Rechnungen an. So auch bei der Verwaltung von Immobilien. Egal ob Rechnungen von diversen Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, für die Heizkosten oder für das Abwasser, wir kümmern uns um die anfallenden Rechnungen und bezahlen diese zeitgereicht. Sie brauchen Unterstützung bei der Immobilien-Verwaltung? Unsere Experten im Bereich Buchhaltung und Controlling haben den Überblick über die Zahlen und wickle den Zahlungsverkehr für Sie ab – selbstverständlich termingerecht und zuverlässig. Fortsetzung der versteckten Aufgaben folgt in Teil zwei…
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Immobilienmaklerin Katharina Kuner liebt an ihrem Beruf den Kontakt zu den Menschen und die Individualität. Als Makler*in kümmert man sich um viele verschiedene Aufgaben, von Besichtigungen über Verträge aufsetzen bzw. kontrollieren bis hin zu Wohnungsübergaben. Im Interview erzählt Immobilienmaklerin Katharina Kuner über ihren Arbeitsalltag, der sich von Tag zu Tag unterscheidet, über ihre Aufgaben als Maklerin und wie sie auf die Arbeit gekommen ist. In unserem Blogbeitrag 5 Tipps für die Immobilien-Vermietung verraten wir Ihnen fünf hilfreiche Tipps rund um die Vermietung von Immobilien.
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Sie haben ein Haus, eine Wohnung oder eine andere Immobilie, die Sie vermieten möchten? Dann sollten Sie auf jeden Fall grundlegendes Wissen rund ums Thema Vermieten haben. Gerade wenn es um Mietvertrag, Höhe des Mietzinses, Rechte und Pflichten geht, sollten Sie ein paar Kenntnisse haben. Folgend haben wir Ihnen fünf Tipps, die Ihnen das Vermieten von Immobilien erleichtern: #1 Immobilien-Vermietung – was möchten Sie? Bevor Sie eine Immobilie zur Vermietung anbieten, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben: Für wie lange möchten Sie die Immobilie vermieten? Kurz- oder langfristige Vermietung? Welche zeitliche Begrenzung soll der Mietvertrag haben? Wie lange ist die Kündigungsfrist? Wie hoch ist der Mietzins? Für welchen Preis wollen Sie die Wohnung bzw. das Haus vermieten? Für wie viele Personen eignet sich die Wohnung bzw. das Haus? Wie viele Personen sollen maximal darin wohnen? Diese und weitere Fragen sollten Sie im Vorhinein für sich selbst beantworten – so verläuft die Suche nach einer Mieterin bzw. einem Mieter leichter. #2 Mietersuche Möchten Sie die Mietersuche selbst übernehmen oder engagieren Sie ein Unternehmen für diese Aufgabe? Wenn Sie die Suche selbst übernehmen, inserieren Sie am besten in Zeitungen oder Online-Portalen. Überall dort, wo Ihre gewünschte Zielgruppe darauf aufmerksam wird. Wenn Sie die Suche einer Maklerin bzw. einem Makler übertragen, kümmert diese/ dieser sich um das Inserieren und die weitere Mietersuche. #3 Mieter-Auswahl Haben sich Interessenten für die Wohnung bzw. das Haus gemeldet, stellt sich die Frage: Wer ist die passende Mieterin bzw. der passende Mieter? Dies sollten Sie sehr sorgfältig überprüfen – hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und vertrauen Sie Ihrer Menschenkenntnis. Informieren Sie sich über die Arbeit der Interessenten. Lassen Sie sich den Einkommensnachweis zeigen oder fragen Sie bei der momentanen Vermieterin bzw. dem momentanen Vermieter nach, ob die Miete pünktlich bezahlt wurde. #4 Mietvertrag Der Mietvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Mieterin bzw. dem Mieter und der Vermieterin bzw. dem Vermieter. Hier werden alle Informationen wie Mietzins, Dauer und Kündigung geregelt. Außerdem müssen auch die Lage, die Wohnfläche usw. im Mietvertrag festgehalten sein. Auch hier können Sie sich professionelle Hilfe durch eine Immobilienmaklerin bzw. einen Immobilienmakler beanspruchen. Diese/ dieser kümmert sich um die Vorbereitung des Mietvertrags wie auch um die Vertragsbezeichnung.  #5 Miet-Verwaltung Als Vermieterin bzw. Vermieter haben Sie Rechte und auch Pflichten. So sind Sie auch der Ansprechpartner bei Problemen mit der Immobilie. Da Sie die Erhaltungspflicht erfüllen müssen, müssen Sie sich um Reparaturen sowie wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen kümmern. Um Sie zu entlasten, können Sie auch eine Hausverwaltung engagieren. Dieser ist dann der erste Ansprechpartner für die Mieterin bzw. den Mieter und nimmt Ihnen einige Arbeit ab. Die Hausverwaltung führt regelmäßige Kontrollgänge durch, kontrolliert die Zahlungseingänge der Mieteinnahmen, überwacht die Kosten der Reparaturen und kümmert sich um Inkasso und weitere Tätigkeiten. Mehr über die Hausverwaltung erfahren Sie in unserem Blogbeitrag. Gerne unterstützen wir Sie beim Vermieten Ihrer Immobilie. Wir bieten Ihnen vollen Service mit unserem Rundum-Paket und stehen an Ihrer Seite.
von rmi Online Marketing 28. März 2022
Was zählt alles zu den Betriebskosten? Unter Betriebskosten versteht man alle laufenden Kosten, um das Objekt zu bewirtschaften. Dazu zählen unter anderem: Grundsteuer Gebäudeversicherung Verwaltungskosten Hausreinigung Winterdienst Strom für die allgemeinen Teile des Gebäudes Service und Wartungen Wasser Kanal Heizung Wie erfolgt die Aufteilung der Heizkosten? Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt gemäß Heizkosten-Abrechnungsgesetz (HeizKG). Wenn keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind 65 Prozent der Energiekosten nach dem Verbrauch und 35 Prozent nach der beheizbaren Nutzfläche zu verteilen. Wann wird ein Energieausweis benötigt? Ein Energieausweis ist beim Verkauf, bei der Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt zehn Jahre. Was ist ein Nutzwertgutachten bzw. eine Parifizierung? Die Festsetzung der Eigentumsanteile der jeweiligen Miteigentümer erfolgt auf Grundlage eines Nutzwertgutachtens. Dieses wird von einem Sachverständigen erstellt. Bei einem Nutzwertgutachten bzw. einer Parifizierung werden die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte sowie deren Zubehör auf Grundlage deren Nutzfläche, Lage im Objekt etc. bewertet und mit rechnerischen Anteilen dargestellt, welche so auch im Grundbuch ersichtlich sind. Was ist eine Rücklage und für was braucht man diese? Für jede Liegenschaft muss die Hausverwaltung eine angemessene Rücklage bilden. Die Rücklage wird primär verwendet, wenn es zu hohen, nicht jährlich wiederkehrenden Auslagen kommt. Dies sind beispielsweise große Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten wie eine Dach-Reparatur oder Reparaturen an der Fassade. Wie oft finden Eigentümerversammlungen statt? Eine Eigentümerversammlung ist laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Die Versammlungen können auch in kürzeren Intervallen stattfinden, insofern individuelle Vereinbarungen (Wohnungseigentumsvertrag oder Verwaltungsvereinbarung) vorliegen. Was muss ich der Hausverwaltung bei einem Eigentümerwechsel mitteilen? Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Stellplatzes müssen der Verwaltung folgende Daten des neuen Eigentümers mitgeteilt werden: Datum der Übergabe Name und Anschrift des neuen Eigentümers Kontaktdaten wie Mailadresse und Telefonnummer Die abgelesenen Zählerstände des Wasser- und Wärmemengenzählers (Heizungszähler) Im besten Fall übermitteln Sie uns außerdem den beglaubigten Kaufvertrag sowie ein Protokoll der Übergabe der Wohnung. Wie kann ich einen Schlüssel nachbestellen? Damit Sie einen Schlüssel nachbestellen können, benötigen Sie eine Sicherheitskarte. Diese wird bei der Hausverwaltung verwahrt. Gerne übernehmen wir die Schlüsselbestellung für Sie. Hierfür teilen Sie uns bitte die Schlüsselnummer und die Anzahl mit.
von rmi Online Marketing 28. März 2022
Michael Koschat ist seit 2018 bei vplus Immobilien GmbH Objektbetreuer und kümmert sich um 45 Wohnanlagen. Im Interview erzählt der leidenschaftliche Objektbetreuer, was seine täglichen Aufgaben sind, wie sein Arbeitsalltag aussieht und was einen guten Hausverwalter ausmacht. Denn es geht um mehr, es geht um Ihre Immobilie. Außerdem erzählt er, wie er auf Beschwerden von Kundinnen und Kunden reagiert sowie seine Pläne für die Zukunft. In unserem Blogbeitrag über die Hausverwaltung bekommen Sie einen Überblick, welche Aufgaben die Hausverwaltung zu erfüllen hat und was eine gute Hausverwaltung ausmacht.
von rmi Online Marketing 28. März 2022
 Hausverwaltung – ein häufig gehörtes und benutztes Wort, wenn es um Immobilien geht. Doch was bedeutet es genau? Und welche Leistungen/Services gehören dazu? Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst. Warum braucht es eine Hausverwaltung? Ob Reinigung, Instandhaltung oder Abrechnung der Betriebskosten, bei einem Haus mit mehreren Wohnungseigentümern oder Mietern gibt es viele verschiedene Aufgaben zu erledigen. Da die Eigentümer bzw. Mieter meistens dafür weder Zeit noch das nötige Wissen haben, kümmert sich ein externes Unternehmen um die Verwaltung des Hauses – die Hausverwaltung. Oftmals wird die Hausverwaltung bzw. der Hausverwalter mit dem Hausmeister verwechselt. Jedoch handelt es sich bei der Hausverwaltung eher um eine administrative Tätigkeit, während der Hausmeister angestellt ist und überwiegend handwerkliche Leistungen übernimmt. Welche Aufgaben hat die Hausverwaltung? Die Hausverwaltung erledigt viele verschiedene Aufgaben. Zu unseren Leistungen zählen unter anderem: die Abwicklung der Betriebskosten-Abrechnung Verrechnung von Heizkosten und Warmwasser laufende Betreuung und Kontrolle der Liegenschaft verschiedene Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen das Mahnwesen die Bildung angemessener Rücklagen Das österreichische Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass die Hausverwaltung im Sinne der Wohnungseigentümer handelt. Außerdem müssen sie die Eigentümer beispielsweise über die Kosten und Ausgaben für die Instandhaltung des Hauses vorab in Kenntnis setzen. Eine Abrechnung der Betriebskosten sollte jedes Jahr an die Eigentümer übermittelt werden sowie mindestens alle zwei Jahre eine Hauptversammlung einberufen werden. Was macht eine gute Hausverwaltung aus? Das Wichtigste ist, dass zwischen dem Eigentümer bzw. den Eigentümern und der Hausverwaltung ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis herrscht und sich die Eigentümer bestens betreut fühlen. Immerhin werden die Hausverwalter von den Wohnungseigentümern für ihre Leistungen bezahlt. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Abrechnung sowie die Kosten offen und klar dargelegt werden und nachvollziehbar sind. Persönlicher Kontakt, ein fixer Ansprechpartner, Vertrauen und Transparenz sind die wichtigsten Merkmale einer guten Beziehung zwischen Hausverwalter und Eigentümer. Wir von vplus Immobilien gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und entwerfen das bestmögliche Service-Paket für Sie und Ihre Immobilie. Wir kümmern uns darum. Denn es geht um mehr, es geht um ihre Immobilie.
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