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Schimmel – so kann man vorbeugen

Dunkle Flecken an der Wand? Ein muffig-modriger Geruch im Zimmer? Beides können Anzeichen eines Schimmelbefalls sein. Diesen sollte man schnellstens entfernen, denn Schimmel kann krank machen. Schimmel kann jedoch tückisch sein, denn nicht immer sieht man ihn. Er versteckt sich auch gerne hinter Schränken, Tapeten oder in Fußböden.


Jeder 5. Haushalt betroffen

Kaum zu glauben aber wahr: In Österreich ist etwa jeder fünfte Haushalt von Schimmel betroffen. Jeder zehnte sogar ist problematisch. Studien zeigen, dass ein Schimmelpilz-Befall mit Atemwegsbeschwerden in Zusammenhang steht. So stellt Schimmel in Innenräumen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar. Dies gilt besonders für immungeschwächte oder allergische Personen.


Zu viel Feuchtigkeit kann für Schimmel sorgen

Ob eine falsche Isolierung, undichte Stellen, falsches Lüften oder die Kondensation von Luftfeuchtigkeit an kalten Wänden – Gründe für Schimmel-Bildung gibt es viele. Doch es gibt einen gemeinsamen Nenner: die Feuchtigkeit. Während in Altbauten Schimmel häufig entsteht, wenn sie neue Fenster, aber die Außenwände keine ausreichende Wärmedämmung haben, tritt Schimmel in Neubauten auf, wenn die Räume nicht richtig ausgetrocknet sind. Aber auch wenn keine baulichen Mängel bei den Wohnungen oder am Haus vorliegen, kann sich Schimmel bilden, etwa durch falsches Lüften. Selbst bei alltäglichen Tätigkeiten wie Kochen, Duschen oder Wäsche trocknen entsteht Feuchtigkeit.


So kann man Schimmel vorbeugen

Schimmel sollte man unbedingt entfernen! Bei der Entfernung von Schimmel sollten nicht nur die Oberflächen mit beispielsweise einem Anti-Schimmel-Mittel behandelt werden, sondern auch die befallenen Bauteile. Denn wenn man nur die Symptome und nicht die Ursachen bekämpft, lässt der nächste Schimmelpilz-Befall nicht lange auf sich warten.

Deshalb sollte man unbedingt auch die Ursache herausfinden und diese beheben. So sollten beispielsweise die Baumängel behoben oder die Wände trocken gehalten werden. Ebenso ist es ratsam, dass man die relative Luftfeuchtigkeit bei unter 70 Prozent hält oder ausreichend lüftet.



Heizen und Lüften – so geht’s

  • Keine zu großen Temperatur-Unterschiede in den Räumen. Man sollte die Räume gleichmäßig heizen.
  • Bei Tätigkeiten wie Duschen oder Kochen sollte man die Feuchtigkeit direkt ins Freie leiten.
  • Regelmäßig lüften, damit die Luft richtig zirkulieren kann.
  • Richtig lüften: Beim Lüften sollte man die Fenster weit öffnen. Am besten sorgt man für Durchzug und öffnet mehrere Fenster in gegenüberliegenden Zimmern gleichzeitig. Fenster kippen ist sinnlos, denn so findet kaum ein Luftaustausch statt.
  • Morgens und abends sollte man für etwa fünf bis zehn Minuten die Fenster öffnen und Stoßlüften. Während im Winter schon zwei bis drei Minuten reichen, sollten im Sommer die Fenster länger offenbleiben.
  • Die Fenster nicht für lange Zeit kippen. Durch das Kippen geht Energie verloren und die Zimmer kühlen aus – das begünstigt Schimmelbildung.


von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Wenn eine Reparatur in einer Mietwohnung anliegt, stellt sich die Frage: Wer ist zuständig und wer muss für die Reparatur bezahlen? Müssen die Mieter*innen oder die Vermieter*innen für die entstandenen Schäden aufkommen? Wir klären auf. Ein Kratzer auf dem Holzboden, ein Loch in der Wand oder ein Riss im Waschbecken sind schnell passiert. Allerdings müssen diese nicht sofort behoben werden, sondern erst, wenn der Auszug ansteht. Aber manche Schäden, die während der Mietdauer aufkommen wie ein Wasserschaden oder ein kaputtes Fenster, müssen sofort behoben werden. Doch wer muss die Kosten dafür übernehmen?  Pflichten der Mieter*innen Grundsätzlich müssen die Mieter*innen die Mietwohnung wie auch das gemietete Mobiliar sorgfältig behandeln. Die Mieter*innen sind nicht für Wohnungsschäden zuständig, die im Rahmen der gewöhnlichen Abnutzung entstehen. Dazu gehören zum Beispiel verblichene Wände oder kleine Kratzer im Fußboden. Allerdings müssen die Mieter*innen für Schäden aufkommen, die selbst verschuldet sind oder sogar absichtlich gemacht wurden. Ob die Mieter*innen für Wohnungsschäden haften oder nicht, hängt auch davon ab, ob das Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt – dies ist meist im Mietvertrag ersichtlich. Die Mieter*innen sind unter anderem für die Wartung der Therme, sanitären Anlagen, Heizkörper und Entlüftung zuständig. Außerdem müssen sie die Kosten für kleinere Reparaturen tragen und Neuanschaffungen, wie zum Beispiel der Ausbau des Daches, dulden. Pflichten der Vermieter*innen Nicht nur die Mieter*innen, auch die Vermieter*innen müssen ihre Pflichten erfüllen und sich um die Immobilie kümmern. Dazu gehört, dass die Wohnung in einem ordentlichen und unbeschädigten Zustand übergeben werden muss. Dieser Zustand muss auch während der Mietdauer erhalten bleiben. Bei großen Schäden, die nicht von den Mieter*innen mutwillig verursacht wurden, müssen die Vermieter*innen aufkommen – Beispiele dafür sind beschädigte Leitungen, ein Wasser-Rohrbruch oder auch Schimmel. Wie bereits erwähnt sind die Vermieter*innen für den ordentlichen Erhalt der Wohnung zuständig. Dazu zählt auch die Erhaltung des Mietshauses, also des allgemein genutzten Teils des Hauses wie der Hausflur. Somit müssen die Vermieter*innen allgemeine Schäden reparieren und gesundheitsschädigende Ursachen entfernen. Die Vermieter*innen müssen auch die vermieteten Gegenstände wie Heiz-Therme oder Wasserboiler instand halten und gegebenenfalls reparieren.
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Sommer, Sonne, Sonnenschein – das kann für hohe Temperaturen im Haus bzw. in der Wohnung sorgen. Unter anderem kann auch ein Sonnenschutz Abhilfe schaffen. Doch was darf man im Außenbereich anbringen, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu schützen? Und was kann man machen, damit die Hitze draußen bleibt? Sonnenschutz im Außenbereich anbringen Egal ob Markisen, Außen-Jalousien, Rollläden oder Außen-Rollos, das Anbringen eines Sonnenschutzes sollte immer mit der Hausverwaltung abgesprochen sein. Für die nachträgliche Montage eines Sonnenschutzes benötigt man eine 100-prozentige Zustimmung aller Eigentümerinnen und Eigentümer, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Die Farbe muss ebenfalls an das Gesamtbild der Wohnanlage angepasst werden.  So bleibt die Hitze draußen Wenn die Temperaturen draußen steigen, sollte man versuchen, diese so gut wie möglich draußen zu lassen. Denn wenn die Sommerhitze anhält und nicht mal die Nacht für Abkühlung sorgt, wird es schwer, die Hitze wieder aus den Wohnräumen zu bekommen. Tipp 1: Abdunkeln – sobald die Sonne direkt in das Fenster scheint, sollte man den Raum mit einem Sonnenschutz wie Markisen, Rollos oder Jalousien abdunkeln. So kann das Eindringen der Hitze reduziert werden. Tipp 2: Gezieltes Lüften – Lüften ist eine kostengünstige und meist effiziente Möglichkeit, die Raumtemperatur zu senken. Gezielt Lüften heißt, dass man nicht zur Mittagszeit die Fenster aufreißt, sondern in der Nacht, sobald es abgekühlt hat. Wenn die Temperaturen wieder steigen, sollte allerdings auch das Fenster wieder geschlossen werden. Tipp 3: Fernseher oder Computer ausschalten – Elektrogeräte, die Sie nicht benötigen sollten Sie ausstecken. Denn auch im Standby-Modus sorgen eingesteckte Elektrogeräte für unnötige Wärme im Raum. Und auch wenn es angenehm kühl vor der offenen Kühlschranktüre ist, sollten diese lieber geschlossen bleiben. Denn der Kühlschrank muss danach wieder runterkühlen und das erzeugt Energie bzw. Wärme.
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