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Hausverwaltung


Hausverwaltung – ein häufig gehörtes und benutztes Wort, wenn es um Immobilien geht. Doch was bedeutet es genau? Und welche Leistungen/Services gehören dazu? Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.


Warum braucht es eine Hausverwaltung?

Ob Reinigung, Instandhaltung oder Abrechnung der Betriebskosten, bei einem Haus mit mehreren Wohnungseigentümern oder Mietern gibt es viele verschiedene Aufgaben zu erledigen. Da die Eigentümer bzw. Mieter meistens dafür weder Zeit noch das nötige Wissen haben, kümmert sich ein externes Unternehmen um die Verwaltung des Hauses – die Hausverwaltung.

Oftmals wird die Hausverwaltung bzw. der Hausverwalter mit dem Hausmeister verwechselt. Jedoch handelt es sich bei der Hausverwaltung eher um eine administrative Tätigkeit, während der Hausmeister angestellt ist und überwiegend handwerkliche Leistungen übernimmt.


Welche Aufgaben hat die Hausverwaltung?

Die Hausverwaltung erledigt viele verschiedene Aufgaben. Zu unseren Leistungen zählen unter anderem:

  • die Abwicklung der Betriebskosten-Abrechnung
  • Verrechnung von Heizkosten und Warmwasser
  • laufende Betreuung und Kontrolle der Liegenschaft
  • verschiedene Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • das Mahnwesen
  • die Bildung angemessener Rücklagen

Das österreichische Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass die Hausverwaltung im Sinne der Wohnungseigentümer handelt. Außerdem müssen sie die Eigentümer beispielsweise über die Kosten und Ausgaben für die Instandhaltung des Hauses vorab in Kenntnis setzen. Eine Abrechnung der Betriebskosten sollte jedes Jahr an die Eigentümer übermittelt werden sowie mindestens alle zwei Jahre eine Hauptversammlung einberufen werden.


Was macht eine gute Hausverwaltung aus?

Das Wichtigste ist, dass zwischen dem Eigentümer bzw. den Eigentümern und der Hausverwaltung ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis herrscht und sich die Eigentümer bestens betreut fühlen. Immerhin werden die Hausverwalter von den Wohnungseigentümern für ihre Leistungen bezahlt. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Abrechnung sowie die Kosten offen und klar dargelegt werden und nachvollziehbar sind.

Persönlicher Kontakt, ein fixer Ansprechpartner, Vertrauen und Transparenz sind die wichtigsten Merkmale einer guten Beziehung zwischen Hausverwalter und Eigentümer. Wir von vplus Immobilien gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und entwerfen das bestmögliche Service-Paket für Sie und Ihre Immobilie. Wir kümmern uns darum. Denn es geht um mehr, es geht um ihre Immobilie.


von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Wenn eine Reparatur in einer Mietwohnung anliegt, stellt sich die Frage: Wer ist zuständig und wer muss für die Reparatur bezahlen? Müssen die Mieter*innen oder die Vermieter*innen für die entstandenen Schäden aufkommen? Wir klären auf. Ein Kratzer auf dem Holzboden, ein Loch in der Wand oder ein Riss im Waschbecken sind schnell passiert. Allerdings müssen diese nicht sofort behoben werden, sondern erst, wenn der Auszug ansteht. Aber manche Schäden, die während der Mietdauer aufkommen wie ein Wasserschaden oder ein kaputtes Fenster, müssen sofort behoben werden. Doch wer muss die Kosten dafür übernehmen?  Pflichten der Mieter*innen Grundsätzlich müssen die Mieter*innen die Mietwohnung wie auch das gemietete Mobiliar sorgfältig behandeln. Die Mieter*innen sind nicht für Wohnungsschäden zuständig, die im Rahmen der gewöhnlichen Abnutzung entstehen. Dazu gehören zum Beispiel verblichene Wände oder kleine Kratzer im Fußboden. Allerdings müssen die Mieter*innen für Schäden aufkommen, die selbst verschuldet sind oder sogar absichtlich gemacht wurden. Ob die Mieter*innen für Wohnungsschäden haften oder nicht, hängt auch davon ab, ob das Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt – dies ist meist im Mietvertrag ersichtlich. Die Mieter*innen sind unter anderem für die Wartung der Therme, sanitären Anlagen, Heizkörper und Entlüftung zuständig. Außerdem müssen sie die Kosten für kleinere Reparaturen tragen und Neuanschaffungen, wie zum Beispiel der Ausbau des Daches, dulden. Pflichten der Vermieter*innen Nicht nur die Mieter*innen, auch die Vermieter*innen müssen ihre Pflichten erfüllen und sich um die Immobilie kümmern. Dazu gehört, dass die Wohnung in einem ordentlichen und unbeschädigten Zustand übergeben werden muss. Dieser Zustand muss auch während der Mietdauer erhalten bleiben. Bei großen Schäden, die nicht von den Mieter*innen mutwillig verursacht wurden, müssen die Vermieter*innen aufkommen – Beispiele dafür sind beschädigte Leitungen, ein Wasser-Rohrbruch oder auch Schimmel. Wie bereits erwähnt sind die Vermieter*innen für den ordentlichen Erhalt der Wohnung zuständig. Dazu zählt auch die Erhaltung des Mietshauses, also des allgemein genutzten Teils des Hauses wie der Hausflur. Somit müssen die Vermieter*innen allgemeine Schäden reparieren und gesundheitsschädigende Ursachen entfernen. Die Vermieter*innen müssen auch die vermieteten Gegenstände wie Heiz-Therme oder Wasserboiler instand halten und gegebenenfalls reparieren.
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Sommer, Sonne, Sonnenschein – das kann für hohe Temperaturen im Haus bzw. in der Wohnung sorgen. Unter anderem kann auch ein Sonnenschutz Abhilfe schaffen. Doch was darf man im Außenbereich anbringen, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu schützen? Und was kann man machen, damit die Hitze draußen bleibt? Sonnenschutz im Außenbereich anbringen Egal ob Markisen, Außen-Jalousien, Rollläden oder Außen-Rollos, das Anbringen eines Sonnenschutzes sollte immer mit der Hausverwaltung abgesprochen sein. Für die nachträgliche Montage eines Sonnenschutzes benötigt man eine 100-prozentige Zustimmung aller Eigentümerinnen und Eigentümer, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Die Farbe muss ebenfalls an das Gesamtbild der Wohnanlage angepasst werden.  So bleibt die Hitze draußen Wenn die Temperaturen draußen steigen, sollte man versuchen, diese so gut wie möglich draußen zu lassen. Denn wenn die Sommerhitze anhält und nicht mal die Nacht für Abkühlung sorgt, wird es schwer, die Hitze wieder aus den Wohnräumen zu bekommen. Tipp 1: Abdunkeln – sobald die Sonne direkt in das Fenster scheint, sollte man den Raum mit einem Sonnenschutz wie Markisen, Rollos oder Jalousien abdunkeln. So kann das Eindringen der Hitze reduziert werden. Tipp 2: Gezieltes Lüften – Lüften ist eine kostengünstige und meist effiziente Möglichkeit, die Raumtemperatur zu senken. Gezielt Lüften heißt, dass man nicht zur Mittagszeit die Fenster aufreißt, sondern in der Nacht, sobald es abgekühlt hat. Wenn die Temperaturen wieder steigen, sollte allerdings auch das Fenster wieder geschlossen werden. Tipp 3: Fernseher oder Computer ausschalten – Elektrogeräte, die Sie nicht benötigen sollten Sie ausstecken. Denn auch im Standby-Modus sorgen eingesteckte Elektrogeräte für unnötige Wärme im Raum. Und auch wenn es angenehm kühl vor der offenen Kühlschranktüre ist, sollten diese lieber geschlossen bleiben. Denn der Kühlschrank muss danach wieder runterkühlen und das erzeugt Energie bzw. Wärme.
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