Das alles läuft im Hintergrund ab – Teil 2

Hier geht’s weiter mit den (verstecken) Aufgaben, die bei der Immobilienverwaltung anfallen, und die wir gerne für Sie übernehmen.

Kontrolle Betriebskostenzahlung

Betriebskosten sind verbrauchsabhängige Kosten, die für den Betrieb und die Erhaltung einer Liegenschaft anfallen. Die Kosten werden entsprechend dem Verhältnis der Miteigentumsanteile auf alle Miteigentümer*innen aufgeteilt. Die jeweilige Höhe der Kosten errechnet sich aus der Größe der Wohnungen im Verhältnis zum Gesamtgebäude, inklusive Geschäftslokalen. Keller, Balkone und Terrassen zählen nicht dazu. Die Betriebskostenabrechnungen werden alljährlich am 30. Juni festgelegt und sind eine Wissenschaft für sich, weil sie recht komplexe Kostenpositionen umfassen. Wir sind Ihnen deshalb gerne bei der Überprüfung Ihrer Betriebskostenzahlungen behilflich.

Erstellung Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung muss eine übersichtliche Aufstellung aller angefallenen Betriebskosten enthalten. Die Abrechnung soll für die Eigentümer*innen leicht zu verstehen sein, damit sie sich ein Bild von den pauschal bezahlten Beträgen und den tatsächlichen Kosten machen können. Auch der Verteilerschlüssel, meist nach Wohnfläche, muss aus der Hausbetriebskostenabrechnung ersichtlich werden. Die Erstellung einer korrekten Betriebskostenabrechnung fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Immobilienverwaltung.

Heizkostenmeldungen

Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung eines Miethauses oder einer Eigentümergemeinschaft. Die Abrechnung bildet die Kosten ab, die durch die Beheizung und den Warmwasserverbrauch entstehen. Damit der/die Eigentümer*in feststellen kann, ob die Heizkostenabrechnung fair und korrekt ist, müssen sowohl die angefallenen Kosten als auch der Abrechnungsschlüssel klar und verständlich dargestellt werden. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne weiter.

Eigentümerabrechnung

Bei der Eigentümerabrechnung geht es um eine Umlage der laufenden Betriebskosten, die durch den Gebrauch eines Grundstückes und/oder eines Gebäudes entstehen. Immobilienverwaltungen führen dabei im Auftrag der Eigentümer*innen sämtliche Abrechnungen durch.

In Teil eins finden Sie noch weitere Aufgaben, die wir für Sie beim Verwalten der Immobilie übernehmen.