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FAQ: Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Was zählt alles zu den Betriebskosten?

Unter Betriebskosten versteht man alle laufenden Kosten, um das Objekt zu bewirtschaften. Dazu zählen unter anderem:

  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung
  • Verwaltungskosten
  • Hausreinigung
  • Winterdienst
  • Strom für die allgemeinen Teile des Gebäudes
  • Service und Wartungen
  • Wasser
  • Kanal
  • Heizung


Wie erfolgt die Aufteilung der Heizkosten?

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt gemäß Heizkosten-Abrechnungsgesetz (HeizKG).

Wenn keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind 65 Prozent der Energiekosten nach dem Verbrauch und 35 Prozent nach der beheizbaren Nutzfläche zu verteilen.


Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis ist beim Verkauf, bei der Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.


Was ist ein Nutzwertgutachten bzw. eine Parifizierung?

Die Festsetzung der Eigentumsanteile der jeweiligen Miteigentümer erfolgt auf Grundlage eines Nutzwertgutachtens. Dieses wird von einem Sachverständigen erstellt. Bei einem Nutzwertgutachten bzw. einer Parifizierung werden die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte sowie deren Zubehör auf Grundlage deren Nutzfläche, Lage im Objekt etc. bewertet und mit rechnerischen Anteilen dargestellt, welche so auch im Grundbuch ersichtlich sind.


Was ist eine Rücklage und für was braucht man diese?

Für jede Liegenschaft muss die Hausverwaltung eine angemessene Rücklage bilden. Die Rücklage wird primär verwendet, wenn es zu hohen, nicht jährlich wiederkehrenden Auslagen kommt. Dies sind beispielsweise große Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten wie eine Dach-Reparatur oder Reparaturen an der Fassade.


Wie oft finden Eigentümerversammlungen statt?

Eine Eigentümerversammlung ist laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Die Versammlungen können auch in kürzeren Intervallen stattfinden, insofern individuelle Vereinbarungen (Wohnungseigentumsvertrag oder Verwaltungsvereinbarung) vorliegen.


Was muss ich der Hausverwaltung bei einem Eigentümerwechsel mitteilen?

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Stellplatzes müssen der Verwaltung folgende Daten des neuen Eigentümers mitgeteilt werden:

  • Datum der Übergabe
  • Name und Anschrift des neuen Eigentümers
  • Kontaktdaten wie Mailadresse und Telefonnummer
  • Die abgelesenen Zählerstände des Wasser- und Wärmemengenzählers (Heizungszähler)

Im besten Fall übermitteln Sie uns außerdem den beglaubigten Kaufvertrag sowie ein Protokoll der Übergabe der Wohnung.


Wie kann ich einen Schlüssel nachbestellen?

Damit Sie einen Schlüssel nachbestellen können, benötigen Sie eine Sicherheitskarte. Diese wird bei der Hausverwaltung verwahrt. Gerne übernehmen wir die Schlüsselbestellung für Sie. Hierfür teilen Sie uns bitte die Schlüsselnummer und die Anzahl mit.


von rmi Online Marketing 24 Juni, 2024
Wenn eine Reparatur in einer Mietwohnung anliegt, stellt sich die Frage: Wer ist zuständig und wer muss für die Reparatur bezahlen? Müssen die Mieter*innen oder die Vermieter*innen für die entstandenen Schäden aufkommen? Wir klären auf. Ein Kratzer auf dem Holzboden, ein Loch in der Wand oder ein Riss im Waschbecken sind schnell passiert. Allerdings müssen diese nicht sofort behoben werden, sondern erst, wenn der Auszug ansteht. Aber manche Schäden, die während der Mietdauer aufkommen wie ein Wasserschaden oder ein kaputtes Fenster, müssen sofort behoben werden. Doch wer muss die Kosten dafür übernehmen?  Pflichten der Mieter*innen Grundsätzlich müssen die Mieter*innen die Mietwohnung wie auch das gemietete Mobiliar sorgfältig behandeln. Die Mieter*innen sind nicht für Wohnungsschäden zuständig, die im Rahmen der gewöhnlichen Abnutzung entstehen. Dazu gehören zum Beispiel verblichene Wände oder kleine Kratzer im Fußboden. Allerdings müssen die Mieter*innen für Schäden aufkommen, die selbst verschuldet sind oder sogar absichtlich gemacht wurden. Ob die Mieter*innen für Wohnungsschäden haften oder nicht, hängt auch davon ab, ob das Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt – dies ist meist im Mietvertrag ersichtlich. Die Mieter*innen sind unter anderem für die Wartung der Therme, sanitären Anlagen, Heizkörper und Entlüftung zuständig. Außerdem müssen sie die Kosten für kleinere Reparaturen tragen und Neuanschaffungen, wie zum Beispiel der Ausbau des Daches, dulden. Pflichten der Vermieter*innen Nicht nur die Mieter*innen, auch die Vermieter*innen müssen ihre Pflichten erfüllen und sich um die Immobilie kümmern. Dazu gehört, dass die Wohnung in einem ordentlichen und unbeschädigten Zustand übergeben werden muss. Dieser Zustand muss auch während der Mietdauer erhalten bleiben. Bei großen Schäden, die nicht von den Mieter*innen mutwillig verursacht wurden, müssen die Vermieter*innen aufkommen – Beispiele dafür sind beschädigte Leitungen, ein Wasser-Rohrbruch oder auch Schimmel. Wie bereits erwähnt sind die Vermieter*innen für den ordentlichen Erhalt der Wohnung zuständig. Dazu zählt auch die Erhaltung des Mietshauses, also des allgemein genutzten Teils des Hauses wie der Hausflur. Somit müssen die Vermieter*innen allgemeine Schäden reparieren und gesundheitsschädigende Ursachen entfernen. Die Vermieter*innen müssen auch die vermieteten Gegenstände wie Heiz-Therme oder Wasserboiler instand halten und gegebenenfalls reparieren.
von rmi Online Marketing 24 Juni, 2024
Sommer, Sonne, Sonnenschein – das kann für hohe Temperaturen im Haus bzw. in der Wohnung sorgen. Unter anderem kann auch ein Sonnenschutz Abhilfe schaffen. Doch was darf man im Außenbereich anbringen, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu schützen? Und was kann man machen, damit die Hitze draußen bleibt? Sonnenschutz im Außenbereich anbringen Egal ob Markisen, Außen-Jalousien, Rollläden oder Außen-Rollos, das Anbringen eines Sonnenschutzes sollte immer mit der Hausverwaltung abgesprochen sein. Für die nachträgliche Montage eines Sonnenschutzes benötigt man eine 100-prozentige Zustimmung aller Eigentümerinnen und Eigentümer, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Die Farbe muss ebenfalls an das Gesamtbild der Wohnanlage angepasst werden.  So bleibt die Hitze draußen Wenn die Temperaturen draußen steigen, sollte man versuchen, diese so gut wie möglich draußen zu lassen. Denn wenn die Sommerhitze anhält und nicht mal die Nacht für Abkühlung sorgt, wird es schwer, die Hitze wieder aus den Wohnräumen zu bekommen. Tipp 1: Abdunkeln – sobald die Sonne direkt in das Fenster scheint, sollte man den Raum mit einem Sonnenschutz wie Markisen, Rollos oder Jalousien abdunkeln. So kann das Eindringen der Hitze reduziert werden. Tipp 2: Gezieltes Lüften – Lüften ist eine kostengünstige und meist effiziente Möglichkeit, die Raumtemperatur zu senken. Gezielt Lüften heißt, dass man nicht zur Mittagszeit die Fenster aufreißt, sondern in der Nacht, sobald es abgekühlt hat. Wenn die Temperaturen wieder steigen, sollte allerdings auch das Fenster wieder geschlossen werden. Tipp 3: Fernseher oder Computer ausschalten – Elektrogeräte, die Sie nicht benötigen sollten Sie ausstecken. Denn auch im Standby-Modus sorgen eingesteckte Elektrogeräte für unnötige Wärme im Raum. Und auch wenn es angenehm kühl vor der offenen Kühlschranktüre ist, sollten diese lieber geschlossen bleiben. Denn der Kühlschrank muss danach wieder runterkühlen und das erzeugt Energie bzw. Wärme.
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