So geht’s: 5 Tipps für die Immobilien-Vermietung

Sie haben ein Haus, eine Wohnung oder eine andere Immobilie, die Sie vermieten möchten? Dann sollten Sie auf jeden Fall grundlegendes Wissen rund ums Thema Vermieten haben. Gerade wenn es um Mietvertrag, Höhe des Mietzinses, Rechte und Pflichten geht, sollten Sie ein paar Kenntnisse haben. Folgend haben wir Ihnen fünf Tipps, die Ihnen das Vermieten von Immobilien erleichtern:


#1 Immobilien-Vermietung – was möchten Sie?

Bevor Sie eine Immobilie zur Vermietung anbieten, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben:

  • Für wie lange möchten Sie die Immobilie vermieten? Kurz- oder langfristige Vermietung?
  • Welche zeitliche Begrenzung soll der Mietvertrag haben? Wie lange ist die Kündigungsfrist?
  • Wie hoch ist der Mietzins? Für welchen Preis wollen Sie die Wohnung bzw. das Haus vermieten?
  • Für wie viele Personen eignet sich die Wohnung bzw. das Haus? Wie viele Personen sollen maximal darin wohnen?

Diese und weitere Fragen sollten Sie im Vorhinein für sich selbst beantworten – so verläuft die Suche nach einer Mieterin bzw. einem Mieter leichter.


#2 Mietersuche

Möchten Sie die Mietersuche selbst übernehmen oder engagieren Sie ein Unternehmen für diese Aufgabe? Wenn Sie die Suche selbst übernehmen, inserieren Sie am besten in Zeitungen oder Online-Portalen. Überall dort, wo Ihre gewünschte Zielgruppe darauf aufmerksam wird.

Wenn Sie die Suche einer Maklerin bzw. einem Makler übertragen, kümmert diese/ dieser sich um das Inserieren und die weitere Mietersuche.


#3 Mieter-Auswahl

Haben sich Interessenten für die Wohnung bzw. das Haus gemeldet, stellt sich die Frage: Wer ist die passende Mieterin bzw. der passende Mieter? Dies sollten Sie sehr sorgfältig überprüfen – hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und vertrauen Sie Ihrer Menschenkenntnis. Informieren Sie sich über die Arbeit der Interessenten. Lassen Sie sich den Einkommensnachweis zeigen oder fragen Sie bei der momentanen Vermieterin bzw. dem momentanen Vermieter nach, ob die Miete pünktlich bezahlt wurde.


#4 Mietvertrag

Der Mietvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Mieterin bzw. dem Mieter und der Vermieterin bzw. dem Vermieter. Hier werden alle Informationen wie Mietzins, Dauer und Kündigung geregelt. Außerdem müssen auch die Lage, die Wohnfläche usw. im Mietvertrag festgehalten sein. Auch hier können Sie sich professionelle Hilfe durch eine Immobilienmaklerin bzw. einen Immobilienmakler beanspruchen. Diese/ dieser kümmert sich um die Vorbereitung des Mietvertrags wie auch um die Vertragsbezeichnung.



#5 Miet-Verwaltung

Als Vermieterin bzw. Vermieter haben Sie Rechte und auch Pflichten. So sind Sie auch der Ansprechpartner bei Problemen mit der Immobilie. Da Sie die Erhaltungspflicht erfüllen müssen, müssen Sie sich um Reparaturen sowie wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen kümmern. Um Sie zu entlasten, können Sie auch eine Hausverwaltung engagieren. Dieser ist dann der erste Ansprechpartner für die Mieterin bzw. den Mieter und nimmt Ihnen einige Arbeit ab.

Die Hausverwaltung führt regelmäßige Kontrollgänge durch, kontrolliert die Zahlungseingänge der Mieteinnahmen, überwacht die Kosten der Reparaturen und kümmert sich um Inkasso und weitere Tätigkeiten. Mehr über die Hausverwaltung erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Gerne unterstützen wir Sie beim Vermieten Ihrer Immobilie. Wir bieten Ihnen vollen Service mit unserem Rundum-Paket und stehen an Ihrer Seite.


von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Wenn eine Reparatur in einer Mietwohnung anliegt, stellt sich die Frage: Wer ist zuständig und wer muss für die Reparatur bezahlen? Müssen die Mieter*innen oder die Vermieter*innen für die entstandenen Schäden aufkommen? Wir klären auf. Ein Kratzer auf dem Holzboden, ein Loch in der Wand oder ein Riss im Waschbecken sind schnell passiert. Allerdings müssen diese nicht sofort behoben werden, sondern erst, wenn der Auszug ansteht. Aber manche Schäden, die während der Mietdauer aufkommen wie ein Wasserschaden oder ein kaputtes Fenster, müssen sofort behoben werden. Doch wer muss die Kosten dafür übernehmen?  Pflichten der Mieter*innen Grundsätzlich müssen die Mieter*innen die Mietwohnung wie auch das gemietete Mobiliar sorgfältig behandeln. Die Mieter*innen sind nicht für Wohnungsschäden zuständig, die im Rahmen der gewöhnlichen Abnutzung entstehen. Dazu gehören zum Beispiel verblichene Wände oder kleine Kratzer im Fußboden. Allerdings müssen die Mieter*innen für Schäden aufkommen, die selbst verschuldet sind oder sogar absichtlich gemacht wurden. Ob die Mieter*innen für Wohnungsschäden haften oder nicht, hängt auch davon ab, ob das Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt – dies ist meist im Mietvertrag ersichtlich. Die Mieter*innen sind unter anderem für die Wartung der Therme, sanitären Anlagen, Heizkörper und Entlüftung zuständig. Außerdem müssen sie die Kosten für kleinere Reparaturen tragen und Neuanschaffungen, wie zum Beispiel der Ausbau des Daches, dulden. Pflichten der Vermieter*innen Nicht nur die Mieter*innen, auch die Vermieter*innen müssen ihre Pflichten erfüllen und sich um die Immobilie kümmern. Dazu gehört, dass die Wohnung in einem ordentlichen und unbeschädigten Zustand übergeben werden muss. Dieser Zustand muss auch während der Mietdauer erhalten bleiben. Bei großen Schäden, die nicht von den Mieter*innen mutwillig verursacht wurden, müssen die Vermieter*innen aufkommen – Beispiele dafür sind beschädigte Leitungen, ein Wasser-Rohrbruch oder auch Schimmel. Wie bereits erwähnt sind die Vermieter*innen für den ordentlichen Erhalt der Wohnung zuständig. Dazu zählt auch die Erhaltung des Mietshauses, also des allgemein genutzten Teils des Hauses wie der Hausflur. Somit müssen die Vermieter*innen allgemeine Schäden reparieren und gesundheitsschädigende Ursachen entfernen. Die Vermieter*innen müssen auch die vermieteten Gegenstände wie Heiz-Therme oder Wasserboiler instand halten und gegebenenfalls reparieren.
von rmi Online Marketing 24. Juni 2024
Sommer, Sonne, Sonnenschein – das kann für hohe Temperaturen im Haus bzw. in der Wohnung sorgen. Unter anderem kann auch ein Sonnenschutz Abhilfe schaffen. Doch was darf man im Außenbereich anbringen, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu schützen? Und was kann man machen, damit die Hitze draußen bleibt? Sonnenschutz im Außenbereich anbringen Egal ob Markisen, Außen-Jalousien, Rollläden oder Außen-Rollos, das Anbringen eines Sonnenschutzes sollte immer mit der Hausverwaltung abgesprochen sein. Für die nachträgliche Montage eines Sonnenschutzes benötigt man eine 100-prozentige Zustimmung aller Eigentümerinnen und Eigentümer, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Die Farbe muss ebenfalls an das Gesamtbild der Wohnanlage angepasst werden.  So bleibt die Hitze draußen Wenn die Temperaturen draußen steigen, sollte man versuchen, diese so gut wie möglich draußen zu lassen. Denn wenn die Sommerhitze anhält und nicht mal die Nacht für Abkühlung sorgt, wird es schwer, die Hitze wieder aus den Wohnräumen zu bekommen. Tipp 1: Abdunkeln – sobald die Sonne direkt in das Fenster scheint, sollte man den Raum mit einem Sonnenschutz wie Markisen, Rollos oder Jalousien abdunkeln. So kann das Eindringen der Hitze reduziert werden. Tipp 2: Gezieltes Lüften – Lüften ist eine kostengünstige und meist effiziente Möglichkeit, die Raumtemperatur zu senken. Gezielt Lüften heißt, dass man nicht zur Mittagszeit die Fenster aufreißt, sondern in der Nacht, sobald es abgekühlt hat. Wenn die Temperaturen wieder steigen, sollte allerdings auch das Fenster wieder geschlossen werden. Tipp 3: Fernseher oder Computer ausschalten – Elektrogeräte, die Sie nicht benötigen sollten Sie ausstecken. Denn auch im Standby-Modus sorgen eingesteckte Elektrogeräte für unnötige Wärme im Raum. Und auch wenn es angenehm kühl vor der offenen Kühlschranktüre ist, sollten diese lieber geschlossen bleiben. Denn der Kühlschrank muss danach wieder runterkühlen und das erzeugt Energie bzw. Wärme.
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